Das Wichtigste in Kürze
Google-Profil und Bewertungen machen Ihr Büro in der lokalen Suche sichtbar. Echte Bewertungen ersetzen die Empfehlung unter Nachbarn, gekaufte sind verboten. Prüfen Sie Ihr Profil und bitten Sie drei Kunden um eine Bewertung.
Google-Profil und Bewertungen sind für viele Eigentümer der erste Kontakt mit Ihrem Büro. Wer einen Makler oder Verwalter sucht, tippt den Ort in die Suche. Angezeigt werden Karte, Öffnungszeiten und Sterne. Fehlt Ihr Eintrag oder wirkt er verwaist, ruft der Eigentümer den Nächsten an.
Das Problem wächst mit jeder Bewertung, die Sie nicht beantworten. Wenige ältere Stimmen wirken wie ein ruhendes Geschäft. Eine unbeantwortete Kritik steht über Jahre neben Ihrem Namen. Zugleich setzt das Wettbewerbsrecht enge Grenzen beim Sammeln von Bewertungen.

Das Google-Profil als Visitenkarte
Ihr Geschäft ist örtlich gebunden. Die meisten Makler und Verwalter arbeiten lokal oder regional. Genau dort suchen Eigentümer nach einem Dienstleister. Ein gepflegtes Profil macht Ihr Büro in dieser Suche sichtbar.
Wer in den Trefferlisten oben steht, wird gefunden. Suchende sehen sich meist nur die erste Seite an. Ein vollständiges Profil verweist auf Ihre Webseite. Dort finden Eigentümer Leistungen, Ansprechpartner und ein Kontaktformular.
- Firmenname genau wie im Handelsregister oder Briefkopf
- Anschrift, Telefon und Öffnungszeiten aktuell halten
- Leistungen klar trennen: Verkauf, Vermietung, WEG-Verwaltung
- Echte Fotos von Büro und Personal statt Bilddatenbank
- Link auf die Webseite mit vollständigem Impressum
Halten Sie Farben, Logo und Namen auf allen Kanälen gleich. Eine einheitliche Corporate Identity sorgt dafür, dass Eigentümer Sie wiedererkennen. Auf Ihrer Webseite gehört ein vollständiges Impressum zur Pflicht.
Bewertungen ersetzen die Empfehlung
Die Weiterempfehlung zufriedener Kunden gilt als die wirksamste Form der Werbung. Sie erspart einem neuen Kunden den mühsamen Aufbau von Vertrauen. Eine Bewertung ist die schriftliche Form dieser Empfehlung. Sie wirkt auch bei Menschen, die Ihre Kunden nicht kennen.
Ein Eigentümer erteilt einem Makler nur mit einem Vertrauensvorschuss den Auftrag. Dieser entsteht aus erfolgreich abgewickelten Aufträgen und aus Empfehlungen früherer Auftraggeber. Unabhängige Stimmen gelten dabei als glaubwürdiger als jede eigene Anzeige. Viele aktuelle Bewertungen bringen Ihnen Anfragen, ohne dass Sie werben müssen.
Haben Sie Fragen zu Google-Profil und Bewertungen Ihres Büros?
Sie schildern Ihren Fall zu Google-Profil und Bewertungen Ihres Büros und erfahren, welcher Schritt jetzt der richtige ist.
Bewertungen rechtssicher gewinnen
Bitten Sie jeden Kunden nach dem Abschluss um eine Bewertung. Der beste Zeitpunkt ist die Übergabe oder der Notartermin. Schicken Sie den direkten Link per E-Mail. Halten Sie die Bitte kurz und sachlich.
Seit Mai 2022 verbietet das Wettbewerbsrecht ausdrücklich gefälschte Bewertungen. Unzulässig ist es auch, solche Bewertungen in Auftrag zu geben. Wer Bewertungen auf der eigenen Webseite zeigt, muss erklären, wie er ihre Echtheit prüft. Jede falsche Angabe gilt zudem als irreführende Werbung.
- Keine gekauften oder selbst geschriebenen Bewertungen
- Keine Bewertungen von Personal, Familie oder Freunden
- Keine Gegenleistung, die Sie nicht offenlegen
- Nur Kunden fragen, die Ihre Leistung tatsächlich erhalten haben
Auf Kritik souverän antworten
Beantworten Sie jede Bewertung, die gute wie die schlechte. Danken Sie für Lob mit einem eigenen Satz. Antworten Sie auf Kritik sachlich und ohne Rechtfertigung. Bieten Sie ein Gespräch an und nennen Sie einen Ansprechpartner.
Nennen Sie in der Antwort keine Einzelheiten des Auftrags. Kaufpreis, Namen oder Mietschulden gehören zu den personenbezogenen Daten. Ihre Veröffentlichung braucht eine Rechtsgrundlage. Eine öffentliche Antwort auf Kritik liefert sie in der Regel nicht.
Gegen Meinungen können Sie wenig tun, auch wenn sie scharf formuliert sind. Unwahre Tatsachen sind dagegen nicht geschützt. Das LG Frankenthal gab 2023 einem Umzugsunternehmen recht. Der Kunde konnte den behaupteten Schaden nicht beweisen. Für solche Fälle steht Ihnen eine Unterlassungsklage offen.
Bewertungen im Büroalltag verankern
Machen Sie die Bitte um eine Bewertung zum festen Schritt im Ablauf. Legen Sie fest, wer sie verschickt und wer Antworten schreibt. Ein geordnetes Beschwerdemanagement fängt Ärger ab, bevor er öffentlich wird. Werten Sie Kritik einmal im Quartal aus. Wiederholte Einwände zeigen Ihnen Schwächen im Ablauf.
Haben Sie Fragen zu Google-Profil und Bewertungen Ihres Büros?
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Fazit zu Google-Profil und Bewertungen
Ein vollständiges Profil macht Ihr Büro in der lokalen Suche sichtbar. Echte Bewertungen ersetzen die Empfehlung unter Nachbarn. Sachliche Antworten zeigen jedem Leser, wie Sie mit Kunden umgehen. Gefälschte oder gekaufte Bewertungen sind verboten und gefährden Ihren Ruf.
Prüfen Sie heute Ihr Profil und bitten Sie drei Kunden um eine Bewertung.
Herzliche Grüße
Ihr Dominik Eller

Quellen
Einleitung
- Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018
- DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Maklertätigkeit
- Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG, Nr. 23b und 23c
Das Google-Profil als Visitenkarte
- Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018
- DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Maklertätigkeit
- § 5 DDG
Bewertungen ersetzen die Empfehlung
- DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Maklertätigkeit
- Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018
- Falkenhayn, Immobilienfachwirt – Begleitbuch, 6. Aufl. 2016
- Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 3, Cornelsen
Bewertungen rechtssicher gewinnen
- Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG, Nr. 23b und 23c
- § 5b UWG
- § 5 UWG
- Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 3, Cornelsen
- Falkenhayn, Immobilienfachwirt – Begleitbuch, 6. Aufl. 2016
- Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018
Auf Kritik souverän antworten
- Urteil: Bewertungsportale und negative Tatsachenbehauptungen – Haufe, 2023
- Falkenhayn, Immobilienfachwirt – Begleitbuch, 6. Aufl. 2016
- Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018
- Art. 6 DSGVO
- DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Maklertätigkeit
Bewertungen im Büroalltag verankern
- Falkenhayn, Immobilienfachwirt – Begleitbuch, 6. Aufl. 2016
- DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Maklertätigkeit
- Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018
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Hinweis
Dieser Beitrag stützt sich auf die genannte Fachliteratur der Immobilienwirtschaft, die Gesetzestexte und ausgewählte Fachquellen. Rechtsstand: Oktober 2026. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.






































