Das Wichtigste in Kürze
Kosten, die ein Gebäude im bisherigen Zustand erhalten. Bei Vermietung sind sie sofort als Werbungskosten abziehbar.
Erhaltungsaufwand erklärt
Erhaltungsaufwand umfasst Reparaturen und den Ersatz vorhandener Bauteile. Er erhält das Gebäude, ohne es wesentlich zu verbessern. Bei Vermietung ziehen Sie ihn im Jahr der Zahlung ab.
Größeren Erhaltungsaufwand an Wohngebäuden dürfen Sie auf 2 bis 5 Jahre verteilen. Hebt eine Maßnahme den Standard deutlich, liegen Herstellungskosten vor.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Kuckertz u. a. (Hrsg.), Fachmann/Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK, 2016; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Maklertätigkeit; § 82b EStDV
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Fachbeiträge zum Begriff
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- Anschaffungsnahe Herstellungskosten
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